Die rechtliche Grundlage von Mineralwasser ist die deutsche Mineral- und Tafelwasserverordnung. Dieses schreibt strengere Grenzwerte als beim Trinkwasser vor. Sie gelten aber nur für den Ort der Abfüllung, während die Anforderungen an Trinkwasser für den Ort der Entnahme gelten. Amtlich anerkannte Mineralwässer werden mit dem Namen und dem Ort der Quelle vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
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