Ähnlich wie bei den Erzieher:innen muss man auch bei der Kitaleitung überlegt an die Geschenkesuche herangehen. Zumindest wenn es sich um einen städtischen Kindergarten handelt. Denn gemäss §3, Absatz 2 TVÖD ist das Annehmen von Geschenken für Beschäftigte im öffentlichen Dienst untersagt. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Erlaubnis vom Vorgesetzten vorliegt. Was bei der […]
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